Artistink - Tattoo & Art Convention

Tattoo-Convention Landshut

Tattoo-Convention Eggenfelden

O'Donnell Moonshine

AGB

Standbestellung: Piercingstände und Stände mit Tattoo-Equipment sind limitiert. Für Piercer und Händler stehen also nur begrenzte Standflächen zur Verfügung. Falls ihr bei dieser Veranstaltung piercen möchtet, erkundigt euch bitte ob dies möglich ist. Piercingkabinen bzw. zum piercen ist eine Genehmigung durch den Veranstalter nötig. Umkleidekabinen sind nur in 2x2m möglich. Jeder Piercingstand muss eine Kabine bzw. Sichtschutz zum Piercingbereich haben. Arbeiten noch andere Studios an dem bestellten Stand, müssen diese mit angegeben werden. Alle Stände sind mit einem Stromanschluss (230 Volt), Tischen und Stühlen ausgestattet.

Standaufbau: Es stehen euch fertig montierte, stabile Messewände zur Verfügung, die ihr nur noch nach eurer Vorstellung einräumen müsst. Solltet ihr in eurem Stand eine Kabine benötigen (z.B. Umkleide), oder andere bauliche Sonderwünsche haben, müsst ihr das bereits bei dieser Anmeldung bekannt geben. Am Veranstaltungswochenende können Umbauwünsche aus technischen und zeitlichen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. Jeder Stand muss spätestens am Samstag um 11.30 Uhr aufgebaut sein. Sollte ein Stand am Samstag um 11.30 Uhr noch nicht aufgebaut und besetzt sein, verfällt die Reservierung und der Stand wird umgebaut anderweitig vergeben. Sollte es wichtige Gründe für eine Verspätung geben, so muss der Veranstalter darüber informiert werden. Die Standmiete wird vom Veranstalter einbehalten.

Jeder Stand muss vollständig dekoriert werden. Bitte nehmt genügend Dekomaterial (Banner – Bilder usw.) Denkt auch an Mehrfachstecker und an eine ausreichende Standbeleuchtung (es wird keine zusätzliche Beleuchtung vom Veranstalter gestellt. Es dürfen nur Jugendfreie Bilder bzw. Filme im Stand und auf Bildschirmen gezeigt werden. Wer sich nicht daran hält wird abgemahnt und bei einer Wiederholung von der Veranstaltung ausgeschlossen.

Sollten wir eure bestellte Standgröße verändern müssen, z.B. wenn es sich aus den Gegebenheiten der Halle nicht anders machen lässt werdet ihr rechtzeitig informiert und die Standmiete wird eurer Standgröße angepasst.

Fast alle Stände haben zwei Seitenwände und eine Rückwand (Box). Solltet ihr einen der wenigen Eckstände haben wollen, müsst ihr uns dies mit dieser Anmeldung bekannt geben. Eine Garantie auf einen Eckstand gibt es trotzdem nicht. Sonderwünsche werden berücksichtigt aber nicht garantiert.

Bestellung von Tischen und Stühlen: Bitte bestellt mit der Anmeldung eures Standes auch die von euch benötigten Tische und Stühle. Die bestellten Möbel werden in eurem Stand bereitgestellt. Solltet ihr keine Möbel bestellen, werden in eurem Stand auch keine Möbel bereitgestellt. Wir können nur für die bestellte Menge an Möbel garantieren.

Catering I: Wir bieten ein kostenloses Backstage Catering für alle Teilnehmer die einen Teilnehmerausweis haben. In diesem Catering bieten wir Kaffee – Kuchen – belegte Brötchen – kalte Getränke – Obst usw. Zusätzliche Teilnehmerausweise: Bei jeder Standbestellung sind eine bestimmte Anzahl Teilnehmerausweise inbegriffen. Für jeder aktiven Tätowierer, Händler, Aussteller, Künstler ist EIN Ausweis inbegriffen und EIN Ausweis pro Stand für einen Helfer. Falls ihr weitere Ausweise braucht, können diese bereits mit der Standbestellung bestellt werden oder am Info Stand nachträglich gekauft werden.

Standmiete: Der Quadratmeterpreis für die 2 Veranstaltungstage beträgt 55,00 Euro zzgl. gesetzliche MwSt. Im Mietpreis sind enthalten: 1 Teilnehmerausweis pro Künstler / Aussteller / Händler. Zusätzlich EIN Ausweis pro Stand für einen Helfer. Küchenrollen – destilliertes Wasser – Müllbeutel (Müllgebühr) – Tische – Stühle – kleines Catering. Es ist an jedem Stand ein Stromanschluss vorhanden aber keine Mehrfachstecker bzw. Standbeleuchtung. Die Standmiete ist im Vorfeld zu überweisen. Jeder Teilnehmer der zur Veranstaltung zugelassen wir erhält rechtzeitig eine Rechnung, die auch gleichzeitig die Bestätigung für den bestellten Stand ist. Die Zahlungsfrist ist auf der Rechnung angegeben! Teilnehmer, die kein stehendes Gewerbe betreiben, müssen eine Reisegewerbekarte mitführen!

Ausschluss bzw. Kündigung: Es werden nur vollständig ausgefüllte Anmeldeformulare angenommen. Wird die Standmiete nicht fristgerecht eingezahlt, wird die Reservierung aufgehoben und der Stand anderweitig vergeben. Bei einer Standabsage in den letzten 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die Standmiete fällig bzw. die Standmiete wird komplett einbehalten.

Änderung durch höhere Gewalt: Unvorhergesehene Ereignisse, die eine planmäßige Abhaltung der Messe unmöglich machen, und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, berechtigen diesen, die Convention vor Eröffnung abzusagen. Muss die Convention in Folge von höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung geschlossen werden, ist die Standmiete vom Aussteller in voller Höhe zu tragen. In anderen Fällen werden die nicht vermeidbaren Kosten auf die Aussteller anteilig umgelegt, aber maximal in Höhe der vereinbarten Standmiete.

Absage, Verlegung und Veränderung der Messezeiten: Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund die Messe abzusagen, örtlich und zeitlich zu verlegen, die Dauer zu verändern, oder – falls die Raumverhältnisse, polizeiliche Anordnungen oder andere schwerwiegende Umstände es erfordern – die Standfläche des Standbetreibers zu verlegen, oder in der Größe zu ändern oder zu beschränken. Eine örtliche oder zeitliche Verlegung oder sonstige Veränderung wird mit Mitteilung an den Aussteller Bestandteil des Vertrages.

Der Veranstalter hat auch das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn nicht die erwartete Mindestanzahl von Anmeldungen eingeht und die unveränderte Durchführung wirtschaftlich unzumutbar ist. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall für beide Teile ausgeschlossen.

Hat der Veranstalter den Ausfall der Messe zu vertreten, wird vom Aussteller keine Standmiete geschuldet.

Muss der Veranstalter auf Grund Eintritts höhere Gewalt oder aus anderen nicht von ihm zu vertretenen Gründen eine begonnene Veranstaltung zu verkürzen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückzahlung der Standmiete.

Standnutzung: Der Veranstalter ist berechtigt zu überprüfen, ob der Aussteller den bereit gestellten Stand hinsichtlich der Standgröße und der angebotenen Ware/Dienstleistung zweckmäßig und vertragsgemäß benutzt.

Sollten auf dem Stand Waren oder Dienstleistungen angeboten werden, die nicht angemeldet bzw. zugelassen sind, so ist der Veranstalter berechtigt, den Messestand sofort auf Kosten des Ausstellers räumen zu lassen.

Der Aussteller hat für die Einhaltung aller für sein Angebot geltenden Gesetze, Richtlinien und Vorschriften Sorge zu tragen. Wird dem Veranstalter ein Verstoß bekannt, wird der Stand auf Kosten des Ausstellers geräumt.

Das Gleiche gilt für den Konsum von illegalen Substanzen während der Veranstaltung.

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